Service

Sie planen den Bau einer eigenen Modellbahnanlage oder einen Ausbau,

 

Sie suchen Anregungen oder ein Modellbahnsystem, dass Ihrem Platzangebot entspricht,

 

Sie haben allgemeine Fragen zur Modellbahn,

 

Sie möchten ihre komplette Modellbahnanlage aus verschiedenen Gründen zurückgebaut haben, wir übernehmen den sauberen und geordneten Rückbau Ihrer Modellbahnanlage und bereiten diese zum Verkauf vor.

 

Sie möchten Ihre Modellbahn veräußern, wir vermitteln Sie an seriöse Händler weiter.

 

Sie suchen ein Highlight für Ihre Veranstaltung, Fest oder Firmenjubiläum. Wir stellen unsere flexibel aufbaubare Modulanlage gerne in Ihren Räumlichkeiten auf.

 

Sprechen Sie uns an, wir helfen gerne weiter.

 

Darüber hinaus Sie sind herzlich zu einem persönlichen Erfahrungsaustausch eingeladen. (Siehe Startseite).

Serviceleistung: Rückbau, Entsorgung und Verkaufvermittlung einer Modellbahnanlage.

 

Sie wollen einen Teil oder die ganze Modelleisenbahn veräußern und haben bereits Kontakt mit einem Händler aufgenommen. Dieser Händler bietet Ihnen für Loks und Wagen eine Summe, mit der Sie nicht zufrieden sind.

 

Zur Erklärung:

Kein Händler wird Ihnen Ihre Häuser, Schienen, elektr. Bauteile, Fahrzeuge und Figuren abnehmen, soweit diese noch auf-/ mit der Anlage verklebt oder verschraubt sind. Je mehr Sie selbst abbauen und sortiert in Kisten oder andere Boxen packen, je besser wird der Verkaufserlös sein.

An Hand einer Modellbahnanlage, die wir zurückgebaut haben, beschreiben wir Ihnen beispielhaft, wie der gewünschte Rückbau aussehen könnte, wenn wir diese Leistung erbringen.

Sie nehmen via Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf, schildern Ihren Wunsch (teilweiser – o. vollständiger Abbau einer Anlage) und nach vorheriger Terminabsprache kämen dann zwei unserer Kollegen zu Ihnen, um die Details abzusprechen.

Bei diesem Termin werden Fotos von der Anlage, der Steuerung und den vorhandenen Loks und Wagen gemacht. Die Bilder werden dann an einen Händler geschickt und dienen als Grundlage für die Erstellung eines Angebotes, welches der Händler Ihnen dann unterbreitet. Wenn Sie mit dem Angebot des Händlers einverstanden sind, sprechen wir einen Termin ab und beginnen dann an dem vereinbarten Tag mit dem Rückbau.

In dem auf den Bildern dokumentierten Fall sollte eine Anlage zurückgebaut werden, die sich im 1. OG befand und sich über zwei Zimmern (13m² + 11m²) und dem Flur (4,5m²) einer Einliegerwohnung ausdehnte. Die gesamte Anlage wurde mit Märklin C-Gleis betrieben und der Schwerpunkt lag weniger auf Landschaftsgestaltung sonder mehr auf der Computersteuerung und dem automatisierten Betriebsablauf. Die Steuerzentrale in Form eines PC, zweier CS2 von Märklin und dutzenden von elektronischen Bauteilen war ebenfalls im Flur zu finden. Aus zwei Schränken und zwei Regalen mußten ebenfalls alle Moba.-artikel entfernt werden.

Begonnen wurde morgens gegen 08.30 Uhr und um ca. 19.00 Uhr verließen wir die Wohnung besenrein und machten uns auf den Heimweg. Zwei Tage später traf sich die Mannschaft in unserer Unterkunft und begann mit der Zerlegung der elekt.-Steuerung. Auf den Holzplatten befanden sich noch dutzende von Bauteilen, die von ihren Kabeln befreit werden mußten. Nach der Restmüllentsorgung fand die Aktion ihren Abschluss. 

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Versicherung einer transportablen Modul-Anlage (Vereinsanlage) Stand 01/2018

Hier möchten wir berichten, wie schwierig es sich dargestellt hat, eine Versicherung für einen Modul-Anlage zu bekommen die 2-3 x  im Jahr auf Reisen zu einer Ausstellung geht und ansonsten in Räumlichkeiten gelagert ist. Vorausschicken möchte ich, dass wir kein eingetragener Verein sind, sondern nur eine Gemeinschaft ohne verbindliche Rechte und Pflichten.

Aufgrund meiner Anfrage bei div. Versicherungsagenten, wie man eine solche Versicherung gestallten könnte, mussten viele passen und einen Versicherungsmakler einschalten. Einer  dieser Versicherungsmakler  wiederum hat eine Versicherungsgesellschaft ausfindig gemacht die sich auf diese Thematik Versicherung von Modelleisenbahnen im Firmen- und Privatbesitz spezialisiert hat.

Die einzureichenden Unterlagen für den Antrag auf eine Versicherung waren sehr umfangreich und arbeitsaufwendig. Erst mal musste jedes Modul genau beschrieben werden. Stunden, Material sowie die Preise wurden in Tabellenform (Excel) aufgelistet. Jede Figur, Autos, Gleise, Gebäude, Bäume, Elektronikbausteine, sowie Landschaftsmaterial sollten aufgelistet / gezählt werden. Dazu mussten dann auch die passenden Preise ermittelt werden,  unter Berücksichtigung des Alters und des Zustandes des Materials. Jedes Modul wurde anhand vom Fotos erfasst und der Tabelle beigefügt. Des weiteren wurden die Räumlichkeiten beschrieben in denen die Anlage außerhalb der Ausstellungen gelagert wird. Verriegelung der Eingangstür, Fensterverriegelung sowie deren Absicherung gegen Einbruch / Diebstahl (ggf. Alarmanlage). Namentlich genannt werden müssen auch die Personen die einen Schlüssel / Zugang zur Anlage haben. Brandschutzmaßnahmen sind ebenfalls zu benennen (Rauchmelder / Feuerlöscher).

Die Versicherung wurde dann über eines unserer Mitglieder der Gemeinschaft abgeschlossen, dies ist der Tatsache geschuldet, das wir kein eingetragener Verein sind wie oben bereits erwähnt.

Änderungen im Wert / Aussehen der Anlage (neue Module + Aufbauten) sind natürlich dann immer wieder an die Versicherung zu melden in Wort und Bild.

Gesamtmaterialwert unserer Anlage liegt bei ca. 17.000€ was einen Jahresbeitrag bei der Versicherung von 200€ ausmacht. Eine Sonderbedingung ist, dass wir jeden Transport der Anlage vorher melden müssen (Beschreibung der Wegstrecke, Datum, Transportmittel, Fahrer des Fahrzeugs) und dies eine Extrazahlung  in Höhe von 50€ verursacht.

Weiterhin sind wir gegen sämtliche Schäden die eine Hausratversicherung abdeckt versichert.

 

Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft (ARTIMA Pro- Versicherung) Augstaanlage 66, 68165 Mannheim, Tel.: 0621 4578000, service@mannheimer.de

 

 

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Versicherung für eine private Modellbahnanlage

 

Da sich für uns die Frage der Versicherung unserer mobilen Anlage (ohne ein eingetragener Verein zu sein) stellte, hier schon mal ein Statement von einem großen Versicherer im Münsterland zur Versicherung privaten Modellbahn-Anlagen:

 

Deckung und Regulierung wie folgt:

Versichert sind grundsätzlich im Rahmen der Hausratversicherung sämtliche Modellbauteile wie Rollmaterial, Gleise usw., Technik, Häuser und alles andere der MoBa, egal, ob lose oder verbaut.

Üblicherweise wird der Hausrat i.d.R. pauschal versichert mit 600,- bzw. 650,- EUR / qm Wohnfläche ( je nach Versicherungsgesellschaft ). Bei so einer Regelung wird im Schadenfall zumindest keine Unterdeckung angerechnet. Sollten die Moba-Teile einschl. Anlage wertmäßig jedoch so umfangreich sein, dass sie zusammen mit dem übrigen Hausrat diese Pauschal-Deckungssumme übersteigen, ist die Vers.-Summe zwingend zu erhöhen.

 

Anmerkung:

Es gab da mal Sondermodelle von Märklin in Edelmetalausführung. Für diese Teile ( Gold, Silber, Platin usw. ) gelten Sonderregelungen, die hier aber nicht erläutert werden sollen, da solche Modelle i.d.R. nicht in der Klientel der Modellbauer / -Sammler vorhanden sind.

Deckung besteht normalerweise in der eigenen Wohnung / im eigenem Haus; darüber hinaus auch vorübergehend außerhalb dieser Räumlichkeiten im Rahmen der Außenversicherung. Bei Einbruch-Diebstahl besteht die Außenversicherung nur in Räumen.

 

Thema Gartenbahn:

Hausrat, der sich ständig und fest eingebaut im Garten befindet, ist in der HR-Deckung i.d.R. nicht versichert. Es gibt zwar auch dazu Ausnahmen, die jedoch für die Modellgartenbahner nicht in Frage kommen, wenn Gleise usw. sich ständig im Garten befinden.

 

Was passiert im Schadensfall?

Grundsätzlich verlangt die Versicherung einen Wertnachweis. Hilfreich sind dazu natürlich

- die Anschaffungsrechnungen, soweit noch vorhanden;

- ansonsten hilfsweise gute Fotos, am besten mehrere Detailaufnahmen

- Bestandlisten mit Angabe, wann, wo, zu welchem Preis gekauft

- Zeugenaussagen

Bei einem Totalverlust durch Brand oder Einbruchdiebstahl ist es außerordentlich wichtig, nachvollziehbare Nachweise vorlegen zu können. Dazu sind dann auch Zeugenaussagen von Freunden und / oder Vereinskollegen hilfreich. Letztendlich kommt es immer darauf an, wie glaubhaft der Verlust und der Wert gemacht werden kann.

Sollten Teile nur beschädigt sein, also noch zu sehen, kann man feststellen, ob eine Reparatur / eine Wiederherstellung noch wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob ein Totalschaden vorliegt. Der Totalschaden beschreibt übrigens nicht den ehemaligen Anschaffungspreis, sondern den Wiederbeschaffungspreis der betroffenen Sache zum Schadentag. Dieser Preis kann in beiden Richtungen vom ehemaligen Anschaffungspreis abweichen, also höher, aber auch niedriger sein. Es kommt also auf den Einzelfall an.

Problematisch wird die Wertfeststellung und Regulierungshöhe der fertigen Modelleisenbahnanlage in Bezug auf die Herstellungskosten. Die vielen hundert oder gar tausend Stunden können nicht annähernd genau ermittelt werden.

Es gibt aber die Möglichkeit, den Wert mit einem Festbetrag in der Hausrat-Versicherung gesondert anzugeben. Dieser Wert sollte zusammen mit einem Bevollmächtigten der Versicherung festgesetzt und in der Versicherungspolice auch extra genannt werden. Dadurch erspart man sich im Schadenfall den Streit darüber, ob der angegebene Wert der Anlage denn auch tatsächlich vorhanden gewesen ist, was bei einem Brandschaden / Totalschaden nämlich im Nachherein nicht mehr nachzuweisen ist. Dieser Wert muss natürlich dann in der Versicherungspolice angepasst werden, wenn sich auf der Anlage gravierendes tut.

Im Schadenfall ist dann nur noch zu klären, inwieweit die Anlage beschädigt ist; es erfolgt dann eine prozentuale Kostenerstattung je nach Schadenumfang.

Ist eine solche Regelung im Vertrag nicht genannt, wird die Regulierung problematisch. Dann ist der Geschädigte dem Wohlwollen und dem Verständnis der Versicherung ausgeliefert.

 

Zusammengefasst:

Gerade bei größeren Sammlungen und größeren bzw. mit größtem Modellbau-Sachverstand gebauten Anlagen / Modulen sollte in jedem Fall der Mitarbeiter der Hausrat-Versicherung befragt werden. Sofern dieser sich auch nicht sicher ist, soll er von seiner Gesellschaft klären lassen, was für eine vollständige Deckung alles notwendig ist. Eine schriftliche Auskunft der Versicherung zur Ablage in die eigenen Versicherungsunterlagen ist immer hilfreich.

Allgemeinen Aussagen eines Vertreters wie " alles klar, alles ist versichert " sollte man sehr skeptisch gegenüber stehen. Ich habe es selbst in langjähriger Regulierungspraxis erlebt, dass der Versicherungsschutz vom Vertreter nicht optimal angeboten wurde und es im Schadenfall dann lange Gesichter gab.

Das ist hier ein komplexes und schwieriges, ja trockenes Thema, mit dem sich der Modellbauer nicht gerne befasst. Trotzdem sollte man sich etwas Zeit nehmen, diese Sache mit seiner Versicherung zu klären. Im Schadenfall lohnt es sich bestimmt.

 

Wertfeststellung und Ersatz einer Anlage:

Grundsätzlich gilt auch hier der Grundsatz, dass die Wiederherstellungskosten zu regulieren sind. Dazu zählen die Lohn- und Materialkosten.

Eine Wertfeststellung der Modelleisenbahnanlage sollte nur in Übereinkunft mit der Versicherung getroffen werden, wobei gerade bei großen und profimäßig erstellten Anlagen dieses besonders schwierig ist. Unter Umständen böte es sich an, bei großen Anlagen an 2 verschiedenen Stellen mal jeweils 1 qm ( über alle Ebenen, also vom Schattenbahnhof bis zur Bergspitze ) möglichst alles genau zu erfassen und die Kosten für Material und Zeitaufwand zu berechnen und auf die gesamte Anlagengröße hochzurechnen. Das wäre zwar immer noch eine Krücke, aber man käme dem Wert schon recht nahe.

Bei wirklich hohem Werten der Anlage böte sich aus Ausweg auch die Hinzuziehung eines Sachverständigen an. Die Kosten belaufen sich je nach Aufwand zwischen 650,- bis 1.000,-, können aber auch bei großen Anlagen schnell weit mehr betragen. Das lohnt sich also nur bei wirklich hochwertigen Anlagen, wobei im Voraus zu klären ist, wer die Kosten trägt ( Kunde oder Versicherung ).

Sollte dazu kein SV gefunden werden, könnte man ggf. auch gewerbliche Hersteller von Anlagen hinzuziehen und von deren Seite ein Wertgutachten erstellen lassen. Diese Gutachten, egal von wem erstellt, sollten Vertragsbestandteil der Hausrat-Versicherung werden.

Bei den Materialkosten ist eine Schadensumme i.d.R. noch einigermaßen überblickbar; bei den Lohnkosten ist es auch bei div. Gerichten und vorliegenden Urteilen strittig, ob dabei auch die Kosten zu ersetzten wären, die bei einer professionellen, d.h. gewerblichen Arbeit anfallen würden oder ob nur die sogenannten Lohn-Eigenleistungen ersetzt werden. Abhängig wurde das gemacht vom tatsächlichen vorherigen Zustand ( mehr Hobby- oder mehr Profi-Anlage ? ).

Außerdem war die Frage der Wiederherstellungszeit und der Zumutbarkeit dieses Zeitraums für den Geschädigten zu berücksichtigen. Bei der Zumutbarkeit spielt auch das Alter des Geschädigten eine Rolle. Wenn bisher der Geschädigte 10 - 15 Jahre daran gewerkelt hat und selbst bei täglichen 8 Stunden 3 Jahre und mehr ( bei einem Totalschaden ) benötigen würde, kann das bei einem 40 - 45-jährigen noch zumutbar sein, bei einem 65 - 70-jährigen jedoch nicht mehr.

Aber wie im konkreten Fall eine Gerichtsentscheidung aussehen würde?

Da auch die Gerichte sich mit dieser Materie sehr schwer tun, läuft so etwas meistens auf einen Vergleich heraus.

 

   Letzte Aktualisierung:

18.04.2024

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